Begrenzte Freizügigkeit

Transit – durch die DDR

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Der Transitpunkt Drewitz-Dreilinden
Im Transit

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Begegnungen im Transit

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Maija-Lene Rettig

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Im Transit – Auf dem Weg nach West-Berlin. Inwiefern wird hier „Freizügigkeit beschränkt“?

Berlin lag mitten in der DDR. Und auch wenn das Viermächteabkommen zu Berlin aus dem Jahr 1971 ausdrücklich feststellte, dass die drei Westsektoren kein „konstitutiver Teil“ der Bundesrepublik sind – faktisch gehörte West-Berlin von 1949 bis 1990 zum Westen. Um dorthin zu gelangen oder von dort weg zu kommen, musste man entweder ein Flugzeug nehmen oder durch die DDR fahren.

Die Durchreise durch die DDR, der so genannte „Transit“, war mit strengen Regeln verbunden, denn Stasi und SED wollten den Kontakt zwischen den eigenen Bürger*innen und denen des „kapitalistischen Auslandes“ möglichst verhindern. Das Verlassen der Transitstraßen war Bundesbürger*innen verboten. Sie sollten die Strecke zudem möglichst ohne Unterbrechung zurücklegen. Aufenthalte in Raststätten oder Tankstellen mussten durch Rechnungen nachgewiesen werden. Treffen mit DDR-Bürger*innen waren untersagt.Die großen Grenzübergänge, wie z.B. Marienborn, waren mit Hunderten von Grenzsoldaten, Zöllnern und Stasi-Mitarbeiter*innen besetzt. An den Transitstrecken kontrollierten Polizei und informelle Mitarbeiter*innen der Stasi, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Verstöße konnten von Verwarnungen und Geldstrafen bis zu strengen Untersuchungen in einer Stasieinrichtung führen.

Links zum Thema

Das Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR im Jahr 1972 erleichterte den Transit durch die DDR enorm. Es mussten im Vorfeld keine Visa mehr beantragt werden, die Wartezeiten an den Grenzübergangsstellen wurden trotz höherem Verkehrsaufkommen deutlich verkürzt, Durchsuchungen konnten nur noch in Verdachtsfällen durchgeführt werden und die Kosten für ein Transitvisum wurden für die Bürger*innen der BRD vom Staat übernommen.

Durch diese sogenannte Transitpauschale verdiente die DDR jährlich knapp 220 Millionen Deutsche Mark (Inflationsbereinigt entspricht das etwa 265 Millionen Euro im Jahr 2022). Dadurch war das Abkommen auch für die DDR interessant und hatte für beide Seiten Vorteile. 1978 eröffneten Bundesrepublik und DDR sogar gemeinsam eine neue Transitautobahn von Hamburg nach Westberlin, um einen leichteren Warenverkehr zwischen beiden Städten zu ermöglichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze#Einreise_auf_Einladung

https://www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Das-Transitabkommen-Durch-die-DDR-nach-West-Berlin,transitstrecke104.html

dort auch ein Audio zum Transitabkommen

Transparenz

Im Transit – Auf dem Weg nach West-Berlin. Inwiefern wird hier „Freizügigkeit beschränkt“?

Das Ziel in dieser Sektion ist die Erläuterung von „Transit“ mit den von der DDR dafür aufgestellten Regularien, um zu verdeutlichen, dass auch hier eine Beschränkung von Freizügigkeit vorliegt: vorrangig weil Fluchten vermieden werden sollten, aber auch weil die Regularien auch BRD-Bürger*innen betrafen. Erläutert wird zudem, wer für die Grenzüberwachung zuständig war.

Die Materialspalte besteht aus einer zeutgenössischen Fotographie von einem Stau an einem Grenzübergang und drei unterschiedliche Erfahrungsberichte zum Reisen nach West-Berlin in Rahmen von Dokumentationen bzw. einer GraphicNovel eines ehemaligen Volkspolizisten, von DDR-Bürger*innen und einer West-Bürgerin.

Die beschleunigte Passkontrolle nach Unterzeichnung des Transitabkommen

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In diesem Filmausschnitt

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Ein Grenzbeamter
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Der Einsatz von Gammastrahlen. So hat’s funktioniert

Der Film erklärt

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Wie weit ging die DDR?

Engmaschig und ausgeklügelt waren die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen bis zum Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. In beiden Richtungen mussten die bundesdeutschen DDR-Besucher*innen mit langen Wartezeiten an den Grenzübergängen rechnen, verbunden mit weiteren Unwägbarkeiten danach (Straßenposten, Strafgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, spontane Durchsuchungen). Sie mussten für ein Visum und die Straßenbenutzung bezahlen.

1972 trat das Transitabkommen in Kraft, eine Vereinbarung im Zuge der neuen Ostpolitik, das den Transit erleichterte. Unter anderem sollten Kontrollen von Personen, Gepäck und Fahrzeugen weitgehend entfallen. Dies gefährdete aber, was der DDR am wichtigsten war: „illegale“ Ausreise ihrer Bürger*innen zu verhindern. Da nutzten auch die Klauseln zum „Mißbrauch der Transwege“ wenig, die Durchsuchungen rechtfertigten, wenn der Verdacht bestand, dass BRD-Bürger*innen versuchten, Menschen aus der DDR in den Westen zu schleusen.

Nach der Wende brachten Akten zum Vorschein, dass ausreisende Autos von 1978 bis 1989 mit Hilfe von Gammastrahlen durchleuchtet wurden, um verborgene Flüchtlinge aufzuspüren. Die Überprüfung fand so weit vor dem Grenzübergang statt, dass verdächtige Autos kontrolliert werden konnten. Woher der Verdacht kam, erfuhr niemand im Westen und kaum jemand im Osten. Angeblich gab es insgesamt nur ca. 200 Menschen, meinst Stasi-Mitarbeiter, die vom Einsatz der Gammastrahlen wussten.

Links zum Thema

Natürlich gibt es auch hier eine andere Sichtweise auf die Situation. Die Beamt*innen der DDR-Grenzposten haben ihre eigene Arbeit wohl nur selten als Schikane empfunden. Die hatten eine andere Perspektive auf die Vorgänge am Grenzübergang als wir heute.

Dieser Ausschnitt aus einer Dokumentation

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http://neues-forum.info/forum/viewtopic.php?f=15&t=486

7:23-11:56, Gamma-Bestrahlung an den Grenzen

https://www.youtube.com/watch?v=OjtJ50uto-E

Transparenz

Wie weit ging die DDR?

Beschrieben wird das Vorgehen vor und nach dem Transitabkommen (dem ersten innerdeutschen Abkommen nach dem Viermächteabkommen zu Berlin, noch vor dem Grundlagenvertrag). Ein Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz von Gammastrahlen, um in den Autos verborgende Flüchtlinge aufzudecken.

In der Materialspalte werden in zwei Blöcken die zwei Seiten des Transitabkommens gegenüber gestellt: Schnellere (aber immer noch ungewöhnlich intensive) Passkontrollen vs. Einsatz von Gammastrahlen zur geheimen Überwachung trotz Abkommen.

Dieser Ausschnitt aus einer DDR-Reportage

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Transit mit der Bahn

Der Transit durch die DDR war auch mit dem Zug möglich.

Wie für den Straßentransit regelte das Transitabkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ab 1972, dass der Personen- und Güterverkehr zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin in der „einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise“ abgewickelt werden sollte. Durchsuchungen und Schikanen des DDR-Grenzpersonals sollten auch im Zugverkehr aufhören. Das DDR-Transitvisum wurde im fahrenden Zug ausgestellt. Die Wartezeiten an der Grenze entfielen damit weitgehend.

Wie mit dem eigenen Auto waren auch für Züge Halte in der DDR verboten. Bei Betriebsstörungen auf der Strecke war es die Aufgabe der Transportpolizei, den Zug abzuriegeln und den Zustieg von DDR-Bürger*innen zu verhindern.

Transparenz

Transit mit der Bahn

In dieser Sektion wird eher der Vollständigkeit halber und nur deskriptiv der Transit per Bahn beschrieben. Bewusst wird verzichtet, hierbei auf Interzonenzüge einzugehen, weil für diese andere Rechtlagen galten.

Die Materialspalte vertieft mit einer DDR-Reportage zu den Kontrollen im Bahntransit und zu ihrer „Notwendigkeit“.

Auswahl der Unterthemen

Nächstes Kapitel

Wir empfehlen dir, mit diesem Kapitel weiter zu machen.

Alternativ kannst du weiter unten auch direkt zu einem anderen Kapitel springen, das dich interessiert.

Wir haben eine Auswahl an Kapiteln getroffen, die besonders gut zu deiner Profilauswahl passen, die du am Anfang gemacht hast.

Du kannst jederzeit gerne nach unten scrollen und dir die übrigen Kapitel des Themas ansehen.

Das Abschlusskapitel solltest du aber auf keinen Fall verpassen, weil es die einzelnen Aspekte des Themas noch einmal zusammenfasst.

Kapitel Begrenzte Freizügigkeit

Begrenzte Freizügigkeit – Wenn man immer und überall an Grenzen stößt

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