Mangelnder Wohlstand

Was haben Diktaturerfahrungen und fehlende Rechtsstaatlichkeit mit verwehrtem Wohl-Stand zu tun? 

Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

previous arrow
Interview zu Wohlstand und Menschenrechten
Interviewauszug:
„Aber was war eigentlich zuerst da – Wohlstand oder Menschenrechte?

„Langfristig gibt es keinen wirklichen Wohlstand
in Würde ohne Achtung der Menschenrechte. Die
Frage, was zuerst da war, greift zu kurz, da Men-
schenrechte nicht alleine mit der Wohlstandsent-
wicklung korrelieren und zusammenhängen. Es
braucht auch Entwicklungsorientierung, eine
gute Regierungsführung, d. h. die Orientierung
hin auf einen Rechtsstaat, keine Korruption. Das
bedeutet, es gibt eine Menge Faktoren, die mit
entscheiden, ob sich ein Land entwickelt. Es ist
nicht so, dass Menschenrechte alleine Entwick-
lungserfolg erklären, und die Frage ist nicht, ob
Wohlstand mit oder ohne Menschenrechte bes-
ser ist. Wohlstand kann auf unterschiedlichen
Entwicklungsniveaus menschenrechtsorientiert
umgesetzt werden, selbst in ökonomisch relativ
ärmeren Ländern kann die Verteilung viel besser
und staatliches handeln auf die Umsetzung der
Menschenrechte ausgerichtet sein.“

Was ist Rechtsstaatlichkeit?
Was sind eigentlich zentrale Merkmale von Rechtsstaatlichkeit?

Der Staatsrechtler Ernst Wolfgang Böckenförde benennt als zentrale Merkmale eines Rechtsstaats:

die Verbürgung von Grundrechten,
die Garantie der Gewaltenteilung,

die Bindung von Verwaltung an Gesetz und Recht,

die Unabhängigkeit der Richter.

Für die Bürger*innen spürbar wird Rechtsstaatlichkeit in Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtskontrolle, Gewaltenteilung und den unbeschränkbaren Freiheitsrechten.
MrWissen2Go

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

previous arrow
Icon Vollformat
Was ist Rechtsstaatlichkeit?
Was sind eigentlich zentrale Merkmale von Rechtsstaatlichkeit?

Der Staatsrechtler Ernst Wolfgang Böckenförde benennt als zentrale Merkmale eines Rechtsstaats:

die Verbürgung von Grundrechten,
die Garantie der Gewaltenteilung,

die Bindung von Verwaltung an Gesetz und Recht,

die Unabhängigkeit der Richter.

Für die Bürger*innen spürbar wird Rechtsstaatlichkeit in Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit, Rechtskontrolle, Gewaltenteilung und den unbeschränkbaren Freiheitsrechten.
Platzhalter
Schmeichel und Mahnke
Auswahl durch Sophie
Experteneinordnung

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

previous arrow
Zeitzeugen

Auch wenn Zeitzeugen von „Normalität“ und einem normalen Leben in einem Staat ohne Rechtsstaatlichkeit sprechen, ist ihnen auch das „Nicht-Normale der DDR“ sehr bewusst. Höre dir dazu die Zeitzeugeninterviewsan, die 2023 zum Leben im Sperrgebiet geführt wurden. Das „Sperrgebiet“ ist ein 5 Kilometer breiten Sperrgebiet entlang der Grenze zu Westdeutschland, in dem besonders strenge Regeln für die Bewohner galten.

Eckhart Mahnke

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Heidemarie v. Rautenkranz

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Dorothee Meyer (1)

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Dorothee Meyer (2)

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Meinhard Schmechel (1)

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Meinhard Schmechel (2)

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?

Was sagen Experten dazu?

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
 

Warum ist „Normalität im nicht-Normalen“ etwas anderes als echtes sich-Wohlfühlen? 

Dass es in der DDR keine Rechtsstaatlichkeit gab, wird kaum bestritten. Für nicht wenige ehemalige DDR-Bürger*innen ist das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit aber nur die eine Hälfte der Wahrheit: Sie berichten von Normalität und Sicherheit, die sie erfahren haben. „Mit der Stasi hatte ich nie zu tun“, heißt es dann. „Wer sich ordentlich aufgeführt hat, bekam auch keine Probleme.“ 

Denkt man beide Seiten zusammen, so handelt es sich um Normalität im Nicht-Normalen. Das Missverstehen fängt da an, wo subjektive Erfahrungen mit dem „System DDR“ gleichgesetzt werden und wo das Ergebnis dieser fehlerhaften Gleichsetzung ist, die DDR sei ein ganz normaler Staat gewesen. Dem widersprechen z.B.:  

  • Grundsätze wie „die Partei hat immer Recht“;  
  • die Existenz eines politischen Straf-Rechts, das grundsätzliche Menschenrechte, wie Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Rechtssicherheit missachtet; 
  • „harte“ und „weiche“ Mittel der Repression, die ausgeübt wurden, mit dem Ziel alles zu vermeiden, was den SED-Staat gefährden könnte; 
  • ein wirtschaftliches System, bei dem die Bürger*innen von staatlichen Arbeitsplätzen und Sozialleistungen abhängig waren;  
  • „Angst und Verunsicherung“ als Mittel des Staats, um seine Bürger*innen zu Konformität zu bewegen. 

Diese Prinzipien und Mechanismen widersprechen tiefem und gesichertem sich Wohl-Fühlen. Dazu gehört nämlich, nach den je eigenen Wünschen ein gutes Leben mit sozialem, materiellem und ökologischem Wohl-Stand führen zu können. 

Transparenz

Die folgenden Beispiele greifen Themen auf, die wir auch an anderer Stelle zur Verdeutlichung von Prinzipien von „Diktatur“ nutzen. In diesem Kapitel richten wir den Blick in besonderem Maße auf die Menschen und den Einfluss, den die staatlichen Maßnahmen auf ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit haben.

Warum ist „Normalität im nicht-Normalen“ etwas anderes als echtes sich-Wohlfühlen?

Diese Sektion konkretisiert das Metathema „fehlende Rechtsstaatlichkeit – verwehrter Wohl-Stand“. Der Kerngedanke ist, dass nur weil eine Person subjetiv in einem System des Nicht-Normalen – wie z.B. in einer Dikatatur – eine Normalität erfahren bzw. finden kann, nicht darauf geschlossen werden darf, dass das System an sich normal war – in diesem Fall also, dass die DDR ein ganz normaler Staat war. Vielmehr widersprechen die Prinzipien und Mechanismen einer Diktatur einem tiefem und gesichertem sich Wohl-Fühlen.

In der Materialspalte wir die Bedeutung von Rechstaatlichkeit und dem Fehlen von Rechtsstaatlichkeit in der DDR an Intervieauszügen und mithilfe einer Definition sowie eines Erklärvideos zu Rechtsstaatlichkeit konkretisiert.

previous arrow
Nein, die Partei hatte nicht Recht
Es war nicht Recht,
Die Partei hatte nicht Recht,
Sie hatte nicht Recht,
Die Partei hatte nicht Recht…
Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Die Partei hat immer Recht – wirklich?

Der Ostberliner Rechts-Professor Erich Buchholz stellte 1961 fest:

„…unser sozialistisches Recht ist als Instrument der staatlich herrschenden Arbeiterklasse ein spezifischer Ausdruck der führenden Rolle der Partei. (…) Verletzung und Missachtung unserer Gesetzlichkeit bedeutet daher letztlich Verletzung bzw. Missachtung von Parteibeschlüssen…“

Auf der Website gvoon.de findest du den Artikel aus dem das Zitat stammt.
https://www.gvoon.de/neue-justiz-nj-zeitschrift-recht-rechtswissenschaft-ddr-1961/seite-747-474338.html

Auf der gegenüberliegenden Seite findet ihr Gegenbeispiele zur Aussage: Die Partei hat immer Recht! 

Transparenz

Die Partei hat immer Recht – wirklich?

Dieser Kerngedanke der SED Diktatur wird in der Textspalte zunächst zeitgenössische definiert und in der Materialspalte durch Beispiele unter dem Motto, nein die Partei hat nicht recht, widerlegt.

previous arrow
„Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole“
„Rowdytum“
„Hetze und Staatsverleumdung“ durch Witze erzählen
„Staatsfeindliche Hetze und ungesetzliche Verbindungsaufnahme“
PlayPlay
„Ungesetzlicher Grenzübertritt“
Harald Strelow

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Was hat das politische Strafrecht der DDR mit verwehrtem sozialen Wohl-Stand zu tun?

Ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskrimierung führen zu können ist eine Grundlage für ein Leben in Freiheit und Würde. Dem steht das politische Strafrecht entgegen, das die Einforderung von Menschenrechten kriminalisiert. Als Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung wurden z.B. definiert:

  • „Ungesetzlicher Grenzübertritt“,
  • „Rowdytum“,
  • „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“,
  • „staatsfeindliche Verbindungen“,
  • „staatsfeindlicher Menschenhandel“ oder
  • „staatsfeindliche Gruppenbildung“.

Die – nicht durch Gewaltenteilung abgesicherten – Gerichte und Staatsanwaltschaften, ebenso aber Polizei und insbesondere die Stasi hatten bei der Auslegung dessen, was als Straftat galt, einen weiten Interpretationsspielraum.

Historischer Kontext

Ungesetzlicher Grenzübertritt

Der ungesetzliche Grenzübertritt war in der DDR nach § 213 Abs. 2 des StGB der DDR, in der Fassung ab 28. Juni 1979, eine strafbare Handlung. Der Tatbestand galt für das widerrechtliche Passieren der Staatsgrenze der DDR oder die rechtswidrige oder nicht fristgerechte Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik. Die Strafbarkeit stand im Widerspruch zum Völkerrecht, insbesondere Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, welche die Reisefreiheit garantiert.

Rowdytum

Insbesondere der § 215 („Rowdytum“) war so unbestimmt, dass er oft für politische Verurteilungen genutzt wurde.

„Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.“

Ungesetzliche Verbindungsaufnahme

Der § 219 („Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“) wurde genutzt, Kontakte in nicht sozialistische Staaten (insbesondere zu den Ostbüros von Parteien in der Bundesrepublik Deutschland) zu verfolgen. Konkret war unter Strafe gestellt: „1. wer Nachrichten, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, im Ausland verbreitet oder verbreiten lässt oder zu diesem Zweck Aufzeichnungen herstellt oder herstellen lässt, 2. wer Schriften, Manuskripte oder andere Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden, unter Umgehung von Rechtsvorschriften an Organisationen, Einrichtungen oder Personen im Ausland übergibt oder übergeben lässt“.

Auch der § 245 („Geheimnisverrat“) hatte eine vergleichbare Funktion.

Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik

Unter der Kapitelüberschrift „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“ finden sich eine Reihe von Instrumenten zur politischen Justiz:

  • Hochverrat (§ 96), Landesverrat (§§ 97 ff.) sowie Terror (§ 101 ff.) wurden nicht nur gegen Widerstandskämpfer eingesetzt;
  • Staatsfeindliche Verbindungen (§ 100) stellte Kontakte nach Westdeutschland oder ins „kapitalistische Ausland“ unter Strafe;
  • Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104) „schützten“ „die Volkswirtschaft, die sozialistische Staatsmacht oder die Verteidigungskraft der Deutschen Demokratischen Republik“ gegen Schädigungen beliebiger Art;
  • Fluchthilfe konnte als „Staatsfeindlicher Menschenhandel“ (§ 105) verfolgt werden;
  • der Versuch, abweichende Meinungen zu äußern, konnte als „Staatsfeindliche Hetze“ (§ 106) bestraft werden;
  • ebenfalls strafbar war die Bildung oppositioneller Organisationen oder Parteien gemäß § 107 („Staatsfeindliche Gruppenbildung“).
Zitiert aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafgesetzbuch_(DDR)

Transparenz

Was hat das politische Strafrecht der DDR mit verwehrtem sozialen Wohl-Stand zu tun?
Zu tiefem Wohlstand gehört ein selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung. Dass das politische Strafrecht dies verwehrt, zeigen die unterschiedlichen Beispiele in der Materialspalte.

previous arrow
Erich Mielke

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Klaus Tiller
„Zwiesprech“ – Poppe

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

„Zwiesprech“ – Kaminsky

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 
previous arrow
„Zwiesprech“ – Poppe

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Klaus Tiller

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

„Zwiesprech“ – Kaminsky

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Learn more in YouTube’s privacy policy.

Exit full screenEnter Full screen
next arrow
 

Was hat Angst mit Rechtsstaatlichkeit und verwehren von Wohl-Stand zu tun?

Angst ist eigentlich ein sehr persönliches Gefühl; wir alle kennen sie. Angst kann aber auch zum Instrument von Politik werden. Ohne die Angst ihrer Bürger*innen können sich Diktaturen nicht auf Dauer an der Macht halten. Neben Kontrolle und Überwachung, neben Repression und Strafen steht die „Angst vor der Möglichkeit dieser Maßnahmen“.

Diese Angst davor, was geschehen könnte, fällt zusammen mit dem Wissen um die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit, also um fehlende Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Das galt auch für die DDR. Selbst wenn man, wie übrigens die große Mehrheit der DDR-Bürger*innen, nicht selbst von Haft und anderen Strafmaßnahmen betroffen war, wusste man doch, dass die Möglichkeit harter Strafen für abweichendes Verhalten immer bestand.

Das verursacht Stress. Die Konsequenz: Man zensiert sich selbst und achtet darauf nicht aufzufallen.

Transparenz

Was hat Angst mit Rechtsstaatlichkeit und Verwehren von Wohl-Stand zu tun?

Diese Sektion verdeutlicht die Bedeutung von Angst als Kitt der Diktatur und zeigt, dass das Wissen um fehlende Rechtsstaatlichkeit Angst verstärkt.
Die Materialspalte führt unterschiedliche Beispiele für das Netzwerk der Angst an.

Jürgen Fuchs

„Jetzt weiß ich, daß in diesen Tagen die Entscheidung gefallen war: Es wird länger dauern.“ Und sie hatten die Entscheidung für Zersetzungsmaßnahmen getroffen. Jürgen Fuchs beschreibt und nutzt dafür die Sprache der Stasi.

Sie entschieden, „daß etwas Bewegung ins Verfahren gebracht wird, daß gesprochen wird, daß neue Gefühle entstehen, neue »Denkmodelle« in dieser häßlichen Lage.“ Letzteres ist die Umschreibung von Zersetzungsmaßnahmen. U.a. wird auf die Familie Druck ausgeübt: „Meine Frau wird auf allen Wegen von mindestens zwei Männern dicht begleitet, Abstand ein bis zwei Meter, in Jena bei ihren Eltern sitzen sie im Vorsaal der Wohnung, am Wochenende jedesmal »Besichtigung«, auch im Kinderzimmer sehen sie nach, ob sich keine »unbefugten Personen« versteckt haben. So geht es neun Monate.“

Exit full screenEnter Full screen
 

Hier gibt es kein sich Wohl-fühlen: Die Stasi-Methode des „leisen“ Terrors – „Zersetzung“

Ab 1976 entwickelte die Stasi eine besonders perfide Methode für den Umgang mit Kritiker*innen des eigenen Staates. Statt sie unter Bezug auf das politische Strafrecht zu verhaften, sollten sie durch „Zersetzung“ zermürbt und erniedrigt werden, um sie von weiterer Kritik abzuhalten und letztlich davon, ein Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu führen. Um die Schwachpunkte bei den zu zersetzenden Personen zu erkennen, an denen Zersetzungsmaßnahmen besonders wirksam ansetzen konnten, erfolgte zuerst eine intensive Überwachung durch die Stasi.

Zersetzungsmaßnahmen waren gemäß der geheimen Stasi-Richtlinie 1/76 etwa die „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“ oder die „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens“.

Das Wissen oder auch nur die Ahnung um ein so perfides Vorgehen der Stasi steht einem „tiefen sich-wohl-Fühlen“ in einem Staat, der dies toleriert und fördert, entgegen.

Transparenz

Hier gibt es kein sich Wohl-fühlen: Die Stasi-Methode des „leisen“ Terrors

In dieser Sektion wird die Methode der „Zersetzung“ vorgestellt, mit der die Stasi ihre Opfer zermürben und erniedrigen wollte, um sie zur Aufgabe ihres Strebens nach Recht und Freiheit zu bewegen.
Auf der Materialspalte werden mit Rainer Eppelmann und Jürgen Fuchs zwei bekannte Beispiele vorgestellt.

Auswahl der Unterthemen

Nächstes Kapitel

Wir empfehlen dir, mit diesem Kapitel weiter zu machen.

Alternativ kannst du weiter unten auch direkt zu einem anderen Kapitel springen, das dich interessiert.

Mit den folgenden Unterthemen wollen wir dich dazu anregen, dich näher mit den Markern für sozialen, materiellen und ökologischen Wohlstand in Diktaturen zu befassen.

Du sollst einen Blick dafür bekommen, dass die DDR ihren Bürger*innen ein tiefes, gesichertes Wohlbefinden grundsätzlich verwehrte, dass jeder einzelne Mensch dennoch in seinem konkreten Leben erfüllt leben konnte.

Ein tiefes, gesichertes Wohlbefinden verwehrt ein Staat seinen Bürger*innen, indem er Grundrechte missachtet und Träume verwehrt. Bürger*innen können sich ihre Wünsche nicht erfüllen – nicht, weil es nicht möglich wäre, sondern weil der Staat es nicht zulässt.

Wir haben eine Auswahl an Kapiteln getroffen, die besonders gut zu deiner Profilauswahl passen, die du am Anfang gemacht hast.

Du kannst jederzeit gerne nach unten scrollen und dir die übrigen Kapitel des Themas ansehen.

Das Abschlusskapitel solltest du aber auf keinen Fall verpassen, weil es die einzelnen Aspekte des Themas noch einmal zusammenfasst.

Kapitel Mangelnder Wohlstand

Wohlstand – Einleitung

Wohlstand – Einleitung

In der DDR mangelte es an vielen Dingen. Auch die Selbstentfaltung der Bürger*innen und ihre Möglichkeiten, sich Wünsche zu erfüllen, waren beschränkt. Wie lebte man damit?

Wohl-Stand: Nicht ohne Einmischung des Staates entscheiden können, was man konsumieren will

Wohl-Stand: Nicht ohne Einmischung des Staates entscheiden können, was man konsumieren will

Wir haben aus der Vielzahl der Möglichkeiten ein Beispiel gewählt, das der Jugendkultur nahesteht Wieso durfte man seine Lieblingsmusik nicht […]

Mangelnder Wohlstand: Was haben Diktaturerfahrungen und fehlende Rechtsstaatlichkeit mit verwehrtem Wohl-Stand zu tun? 

Mangelnder Wohlstand: Was haben Diktaturerfahrungen und fehlende Rechtsstaatlichkeit mit verwehrtem Wohl-Stand zu tun? 

Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Was hat sich Wohlfühlen-Können mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Was hat sich Wohlfühlen-Können […]

Die verbaute Zukunft für die eigenen Kinder -Wohl-Stand verwehrt!

Die verbaute Zukunft für die eigenen Kinder -Wohl-Stand verwehrt!

Für Eltern ist das Wohl ihrer Kinder ein wichtiger Faktor, um sich in einer Gesellschaft wohlzufühlen

Gelenkte Wege in ein erfülltes Berufsleben?

Gelenkte Wege in ein erfülltes Berufsleben?

Im Arbeiter und Bauernstaat der DDR war das Berufsleben eingebunden in die Staatsideologie, die auch das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit umfasste. […]

Materieller Wohlstand – was tun, wenn vieles nicht zu haben ist?

Materieller Wohlstand – was tun, wenn vieles nicht zu haben ist?

Materieller Wohlstand – zwischen Sozialpolitik und Konsumbedürfnissen. In der Ära Honecker (ab 1971) sollte der Wohl-Stand der Bürger*innen vermehrt und die allgemeine Zufriedenheit mit dem Leben in der DDR erhöht werden.

Hat „Wohl-Stand“ auch mit Freund und Feind zu tun?

Hat „Wohl-Stand“ auch mit Freund und Feind zu tun?

In Frieden leben zu können, gehört zu den zentralen Faktoren des sich-Wohl-Fühlens. Doch in den 1980er Jahren gehörten Feindbilder bis hin zur Gefahr eines Atomkriegs zum Alltag.

Ökologischer Wohl-Stand: Umwelt und Natur als Politikum

Ökologischer Wohl-Stand: Umwelt und Natur als Politikum

Ökologischer Wohl-Stand besagt: Man kann in einer (einigermaßen) intakten Umwelt leben. Was aber, wenn dem Staat ökonomische Interessen über ökologische gehen und Naturschutz systematisch behindert wird?

Wohlstand – Abschluss

Wohlstand – Abschluss

Neben dem Materiellen spielen ökologische, gesellschaftliche und politische Aspekte eine Rolle für das individuelle sich wohl-Fühlen. Staaten können Wohl-Stand verwehren oder ermöglichen.