Begrenzte Freizügigkeit

In den Westen – um jeden Preis!

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Ausreise aus der DDR
Der „Mauersprung“
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Kerstin Meisner

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Hartmut Richter

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Torsten Rupnow

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In den Westen – um jeden Preis! Was bedeutet das?

Aus dem eigenen Land weggehen und woanders ein neues Leben anfangen – was für viele Menschen dieser Erde Grundrecht ist, galt nicht für Menschen in der DDR. Seit 1957 war „Republikflucht“ sogar ein Straftatbestand.

Zwischen 1950 und 1989 entschieden sich dennoch beinahe 5 Millionen Menschen zur Flucht oder „dauerhaften Ausreise“ in die Bundesrepublik. Die Gründe dafür waren verschieden. Politische, wirtschaftliche und persönliche Motive vermengten sich. In den ersten Jahren der DDR war es noch relativ einfach möglich, sich für ein Leben im anderen System zu entscheiden. Insbesondere nach dem Mauerbau war eine Flucht immer mit Gefahren für einen selbst, die Zukunft der Angehörigen, wegen tödlicher Grenzanlagen und Grenzsoldaten mit Schießbefehl vielleicht sogar für das eigene Leben, verbunden. Ausreiseanträge zogen Repressalien nach sich. Außerdem wurden sie oft abgelehnt.

Mehr als ein Sechstel der Bevölkerung der DDR ließ sich davon nicht abhalten und wagte die Flucht. Das Leben in der DDR war für sie auf Dauer nicht aushaltbar.

Transparenz

In den Westen – um jeden Preis: Was bedeutet das?

In dieser einführenden Sektion werden die beiden Alternativen Flucht und Ausreiseantrag dargestellt. Die zeitliche Abhängigkeit der damit verbundenen Risiken wird explizit angesprochen. Das Motiv bleibt über die Zeiten hinweg gleich: Ein Leben in der DDR scheint auf Dauer nicht aushaltbar.

Die Materialspalte ist in zwei Blöcke unterteilt:

  • Block eins besteht aus zwei Bildern, die sinnbildlich für die Schwierigkeit des Ausreisens stehen.
  • In Block zwei werden vier kurze videographierte Zeitzeugenberichte gezeigt, die über gelungene und gescheiterte Fluchtversuche berichten.

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Einen Antrag auf Ausreise
Sogenannte „Weiße Kreise“
Petra Brückner
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Gab es die Möglichkeit der Umsiedlung in die Bundesrepublik?

Einen Antrag auf „ständige Ausreise“ nach Westdeutschland sahen die DDR-Gesetze nicht vor, weil – zumindest in der Theorie – undenkbar war, sich gegen den Sozialismus zu entscheiden. Einen solchen Antrag zu stellen, galt deshalb als rechtswidrig. Deshalb mussten Ausreisanträge auch nicht im Sinne eines ordentlichen Verwaltungsverfahrens bearbeitet werden.

Es ist einer der vielen Widersprüche der DDR-Diktatur, dass es zugleich eine Vielzahl an internen, streng formalisierten, teils höchst geheimen Verfahrensregeln für den Umgang mit Ausreiseanträgen gab. Dazu gehörte, dass, wer einen Ausreiseantrag gestellt hatte, zu einer „Aussprache“ vorgeladen wurden, bei der die betreffende Person die eigenen Motive ausführlich erklären musste. Daraufhin wurde der Antrag dann von den Behörden zuerst einmal als rechtswidrig zurück gewiesen wurde. Der Zeitpunkt der Aussprache wurde u.a. mit der Stasi, der Volkspolizei und dem Betrieb abgestimmt, damit Maßnahmen gegen den Antragstellenden koordiniert eingeleitet werden konnten.

Nachdem Honecker 1975 die Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unterzeichnet hatte, die u.a. das Recht auf Freizügigkeit bestätigte, bezogen viele Ausreisewillige sich auf diesen Passus. Einer Genehmigung hätte nichts im Wege stehen dürfen, wenn SED und Stasi intern nicht anderslautende Dienstanweisungen gegeben hätten. Dabei war das erste Ziel, die Rücknahme des Ausreiseantrags zu erreichen. Zu den geheimen Anweisungen zählte u.a. die an Betriebe, Antragstellende zu entlassen und Vorgaben an Gerichte, wie mit Widersprüchen, z.B. gegen Kündigungen, umzugehen sei. In beiden Fällen galt es, jeglichen Zusammenhang mit dem Ausreiseantrag geheim zu halten.

Historischer Kontext

„Mit dem ersten Ausreiseantrag begann das Verfahren zur Entlassung aus
der Staatsbürgerschaft der DDR. Über die Entscheidungen, den Verlauf,
über Wege, Behörden und Personen oder aber über die Gründe, die zur
Ablehnung oder zur Genehmigung des Antrages führten, erfuhr der Antragsteller selbst nichts. Ablehnungen führten sehr häufig zu Eingaben, zu
Staatsratseingaben, zu Beschwerden oder zu Wiederholungsanträgen.
Die Stasi hatte absolutes Einspruchsrecht im Genehmigungsverfahren,
faktisch also die Entscheidungsgewalt. In politisch brisanten Fällen behielten sich der Stasi-General Mielke und der Staatsratsvorsitzende Honecker persönlich die letzte Entscheidung vor. Die Überwachung des
Ausreiseverfahrens lag ebenfalls bei der Stasi. Ende der siebziger Jahre
reagierte sie auf die Flut von Ausreiseanträgen, indem sie eine spezielle
Diensteinheit zur „Bekämpfung“ der Flucht und Ausreise, die Zentrale
Koordinierungsgruppe (ZKG) mit ihren jeweiligen Referaten in den Bezirks- (BV) und Kreisdienststellen (KD) einrichtete.

[…]

Disziplinierungsmaßnahmen – außerhalb und unabhängig von Zersetzungsmaßnahmen – waren: die unbegründete bzw. unter einem Vorwand
ausgesprochene Kündigung, Arbeitsplatzbindung als Hilfsarbeiter, Reiseverbot in der DDR, Stadtarrest, Hausarrest (an staatlichen Feiertagen),
Außerkraftsetzung des Eingabegesetzes der DDR für Antragsteller, Sperrung des Telefonanschlusses („Schutz vor Missbrauch“), ständige Meldepflicht, Verlust aller staatsbürgerlichen Rechte (Einzug des Personalausweises – Vergabe der provisorischen Identitätskarte PM 12) u.a.m.“

Karsten Dümmel, Ausreisepraxis von Stasi und MdI, in: Karsten Dümmel/Christian Schmitz (Hg.) Was war die Stasi? Einblicke in das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS). S.34. https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=523ac704-9df6-aa6d-16f2-3e3ea7059f87&groupId=252038

„Die Praxis lief fast immer nach dem gleichen Muster ab: Nachdem die Betriebe der Ausreisewilligen auf verschiedene Weise, meist durch die mit den Anträgen befassten Behörden, von den Ausreiseanträgen oder den Anträgen auf Familienzusammenführung erfahren hatten, wurden die Angestellten zur Rede gestellt, und wenn sie den Antrag nicht zurücknahmen, fristlos gekündigt. In den Kündigungsschreiben wurde der wahre Grund nicht genannt. Die zur Entscheidung über die Kündigungsschreiben berufenen Richter aber kannten den tatsächlichen Grund aus den ihnen vorliegenden Personal-, Kader- oder Konfliktkommissionsakten. Sie wiesen die Klagen in erster und zweiter Instanz entsprechend den ihnen vorgegebenen Orientierungen ab, ohne den Ausreiseantrag als wahren Kündigungsgrund zu nennen.“

Hansgeorg Bräutigam, Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages, https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/179376/die-arbeitsrechtlichen-konsequenzen-in-der-ddr-bei-stellung-eines-ausreiseantrages/

„Diese Handhabung war eindeutig rechtswidrig. Denn nachdem die DDR dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte 1974 beigetreten war, hieß es 1976 ausdrücklich im Gesetzblatt der DDR: „Es steht jedem frei, jedes Land, auch sein eigenes, zu verlassen.“ Das Stellen eines Ausreiseantrages konnte also ebenso wie das Flüchten keine Straftat sein“

Hansgeorg Bräutigam, Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der DDR bei Stellung eines Ausreiseantrages, https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/179376/die-arbeitsrechtlichen-konsequenzen-in-der-ddr-bei-stellung-eines-ausreiseantrages/

Links zum Thema

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Torsten Rupnow

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Nach der Antragstellung

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Transparenz

Gab es die Möglichkeit der Umsiedlung in die Bundesrepublik?

Diese Sektion widmet sich den Ausreiseanträgen. Es wird die formale Rechtslage (Ausreisen aus einem Sozialistischen Staat kann niemand wollen, deshalb gibt es auch keine Regularien) der Realität des Stellens von Ausreiseanträgen und dem Umgang mit Antragsstellern gegenübergestellt. Ausreisenaträge werden auch im Themenfeld Repression und dess Unterkapitel politische Häftlinge aufgegriffen.

Materialspalte:

  • Der Widerspruch, dass es ein Formular genutzt werden musste, für etwas, das es in der Theorie gar nicht geben sollte. (Ein Kreuz im „normalen Besuchsformular macht den Unterschied.)
  • Ein Weg des öffentlich-Machens der eigenen Antragsstellung – die Aktion „Weiße Kreise“.
  • Eine Zeitzeugin berichtet von ihren Erfahrungen mit abgelehnten Ausreiseanträgen.
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Hartmut Richter
Tunnelfluchten
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Gab es Unterstützung, wenn man sich für die Flucht entschieden hatte?

Insbesondere in West-Berlin bildeten sich zahlreiche Gruppen von Fluchthelfer*innen. Auf immer neuen Fluchtwegen ermöglichten sie Fluchten in den Westen. In der ersten Zeit nach dem Mauerbau organisierten sie zahlreiche Fluchten durch die Kanalisation. Kuriere brachten bundesdeutsche oder internationale Pässe nach Ost-Berlin, von dort aus wurden sie für Fluchten genutzt. Berühmt geworden sind die Tunnelfluchten, etwa an der Bernauer Straße in Berlin. Monatelang wurde an den Fluchttunnels gegraben.

Bereits kurz nach dem Mauerbau begannen manche Fluchthelfer*innen damit, Geld für ihre Unterstützung zu nehmen, z.T. viele tausend Mark. Dies beeinträchtigte die Wertschätzung der Fluchthelfer*innen deutlich.

Transparenz

Gab es Unterstützung, wenn man sich für die Flucht entschieden hatte?

In dieser Sektion werden drei Varianten der Fluchthilfe geschildert. Die Problematik, dass Fluchthelfer sich auch damals bezahlen ließen, wird angesprochen.

In der Materialspalte finden sich zwei Fotographien:

  • Nachstellen einer Fluchthilfe mit dem Auto durch die Stasi.
  • Fluchttunnel
Mit diesen Bussen
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Wolf Biermann
Roland Jahn

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Freikauf und Ausbürgerung – zwei Sonderformen der Freizügigkeit

Die Bundesrepublik hat seit 1963 mehr als 30.000 politische Häftlinge aus der DDR freigekauft. Es handelte sich dabei insbesondere um Personen, die wegen „Republikflucht“ oder „Fluchthilfe“ in den Gefängnissen der DDR eingesperrt waren. Die DDR erhielt auf diese Weise Waren und Devisen im Gesamtwert von 3,4 Milliarden Mark.

Es gibt aber auch die andere Seite: Die DDR bürgerte einige Personen aus, solche, die sie als unverbesserliche Feinde ihres Staates identifiziert hatten. Es handelt sich dabei um einen Bruch des internationalen Rechts, denn niemand darf absichtlich staatenlos gemacht werden. Meist waren die Betroffenen gerade ohnehin auf einer „Dienstreise“ im Westen, so etwa der Dichter und Liedermacher Wolf Biermann, der 1976 von seinem Konzert in Köln nicht mehr in die DDR zurückkehren durfte, weil ihm die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Biermann wurde seine Wahlheimat genommen. Auch das ist eine Blockade der Freizügigkeit.Roland Jahn, Journalist und der letzte Leiter der Stasiunterlagenbehörde, wurde gewaltsam aus der DDR zwangsausgebürgert, obwohl er eine Ausreise verweigert hatte.

Historischer Kontext

Die sogenannte KSZE-Schlussakte (Schlussakte von Helsinki) von 1975, welche die „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ abschloss, sollte einerseits das friedliche Zusammenleben von Ost und West sichern, verpflichtete andererseits aber auch zur Einhaltung allgemeiner internationaler Rechte.

„[Der DDR ging es] vor allem um die Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft. Gleichzeitig hat sich das SED-Regime mit der Unterzeichnung aber auch zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet. Unter Berufung auf die Schlussakte von Helsinki protestieren in der Folgezeit Bürgerrechtler und oppositionelle Gruppen gegen die staatlichen Repressionen und fordern Reise-, Religions- und Meinungsfreiheit. Sie sehen sich bestätigt durch vergleichbare Initiativen in den östlichen Nachbarländern. Die DDR-Staatsführung gerät nun in Zugzwang.

Auf die Proteste antwortet die SED mit verstärktem Gegendruck. Prominente Künstler und Schriftsteller, die offen ihre oppositionelle Gesinnung zeigen, werden zur Strafe ausgebürgert oder verlassen freiwillig das Land.“

LeMO, Ausbürgerungen, https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-krisenmanagement/niedergang-der-ddr/ausbuergerungen.html

Transparenz

Freikauf und Ausbürgerung – zwei Sonderformen der Freizügigkeit

Beide Formen, Freikauf und Ausbürgerung, werden kurz dargestellt. Für die Ausbürgerung werden zwei konkrete Beispiele genannt, Wolf Biermann (siehe auch Teilnahmezwang – Kunst) und Roland Jahn (siehe auch Teilnahmezwang, Motoren der Veränderung)
Für „Freikauf“ sei des Weiteren auf das Thema Repression/ Kapitel politische Häftlinge verwiesen.

Materialspalte:

  • Block eins: Foto: Busfahrt in die Freiheit
  • Block zwei:
    • Foto: der Musiker Wolf Biermann
    • Interview mit Roland Jahn

Auswahl der Unterthemen

Nächstes Kapitel

Wir empfehlen dir, mit diesem Kapitel weiter zu machen.

Alternativ kannst du weiter unten auch direkt zu einem anderen Kapitel springen, das dich interessiert.

Wir haben eine Auswahl an Kapiteln getroffen, die besonders gut zu deiner Profilauswahl passen, die du am Anfang gemacht hast.

Du kannst jederzeit gerne nach unten scrollen und dir die übrigen Kapitel des Themas ansehen.

Das Abschlusskapitel solltest du aber auf keinen Fall verpassen, weil es die einzelnen Aspekte des Themas noch einmal zusammenfasst.

Kapitel Begrenzte Freizügigkeit

Begrenzte Freizügigkeit – Wenn man immer und überall an Grenzen stößt

Begrenzte Freizügigkeit – Wenn man immer und überall an Grenzen stößt

DDR-Bürger*innen durften nicht überall hin, wo sie hinwollten. Die SED begrenzte ihre Freizügigkeit. Was bedeutete das für die Menschen?

Einsperren! – als Maßnahme gegen ausrei(s/ß)en

Einsperren! – als Maßnahme gegen ausrei(s/ß)en

In der Anfangszeit der DDR verlassen hunderttausende Menschen das Land in Richtung Westen. Kann die Mauer sie davon abhalten?

Zwangsumsiedlungen in der DDR

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Freizügigkeit meint auch die freie Wahl des Aufenthaltsortes. In der DDR aber wurden Menschen gegen ihren Willen umgesiedelt, um die Grenze zu sichern.

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Urlaubsreisen innerhalb der DDR

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a) Antrag auf Ausreise b) Reisekader Sport Zum „Reisekader“ Sport gehörten neben den Spieler*innen und den Funktionär*innen manchmal auch „Fans“, […]

In den Westen – um jeden Preis!

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