Inhaltselement
Das Grenzregime der DDR war dazu angelegt den Grenzraum zwischen der DDR und der Bundesrepublik zu kontrollieren und eine Annäherung an die Grenze aus dem eigenen Land heraus möglichst zu verhindern.
Dazu wurden Zaunanlagen, Sprengfallen und Soldaten der Grenztruppen eingesetzt.
Historischer Kontext
Für den Ausbau der Grenzanlagen war der Nationale Verteidigungsrat der DDR (Gründung 1960) hauptverantwortlich. Dieser Rat setzte sich aus den führenden Mitgliedern der SED zusammen und war für die Verteidigung und innere Wehrkraftbildung der DDR zuständig.
1992 wurden ehemalige Mitglieder des NVR im Rahmen der sogenannten „Mauerschützenprozesse“ angeklagt und für den Tod einiger Opfer des DDR-Grenzregimes zur Verantwortung gezogen.
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Grenzzaun und unmittelbare Grenze
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Sperrgebiet und Passierscheinwesen
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Konsequenzen für Bewohner des Sperrgebiets
Heirat
Besuch
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