Ein „ABV“, kurz für „Abschnittsbevollmächtigter“, war ein Polizist, der eine Zusatzausbildung als „ABV“ gemacht hatte. Alle „ABV“ waren demnach erfahrene und speziell geschulte Polizisten.
Sie waren dafür zuständig in ihrem Abschnitt für „Recht und Ordnung“ im Sinne der SED zu sorgen. Das schloss reguläre Polizeiarbeit genauso ein, wie das Beobachten und Melden verdächtiger Bürger*innen an die Stasi. Auch der Aufbau und Unterhalt von Netzwerken in der Bevölkerung, zu sogenannten „Helfern der Volkspolizei“ war Teil der Aufgaben.
Je nach Bevölkerungsdichte konnte ein Abschnitt wenige Straßenzeilen einer Stadt oder mehrere Dörfer umfassen.